Herkunft, Alter, Ordensleute: Diese Kardinäle wählen den neuen Papst
Tiziana Campisi – Vatikanstadt
Die 135 wahlberechtigten Kardinälen, die in das Konklave einziehen könnten, um den 267. Papst zu wählen (bislang zwei haben aus gesundheitlichen Gründen ihre Teilnahme abgesagt), stammen aus 71 verschiedenen Ländern aller fünf Kontinente. Vertreten sind 17 Länder Afrikas, 15 Amerikas, 17 Asiens, 18 Europas und vier Ozeaniens.
Zum ersten Mal haben 15 Staaten einheimische wahlberechtigte Kardinäle: Aus Haiti Kardinal Chibly Langlois, aus Kap Verde Arlindo Furtado Gomes, aus der Zentralafrikanischen Republik Dieudonné Nzapalainga, aus Papua-Neuguinea John Ribat, aus Malaysia Sebastian Francis, aus Myanmar Charles Maung Bo, aus Schweden Anders Arborelius, aus Luxemburg Jean-Claude Hollerich, aus Ruanda Antoine Kambanda, aus Osttimor Virgilio do Carmo da Silva, aus Tonga Soane Patita Paini Mafi, aus Singapur William Seng Chye Goh, aus Paraguay Adalberto Martínez Flores, aus Ruanda Antoine Kambanda, aus dem Südsudan Stephen Ameyu Martin Mulla, aus Serbien Ladislav Nemet und aus Tonga im Südpazifik Soane Patita Paini Mafi und aus dem Südsudan Stephen Ameyu Martin Mulla. Hinzu kommt aus der Mongolei der allerdings aus Italien stammende Kardinal Giorgio Marengo, der zweitjüngste Kardinal im Konklave.
Insgesamt könnten sich in der Sixtinischen Kapelle also 53 europäische, 37 amerikanische (16 aus Nordamerika, 4 aus Mittelamerika, 17 aus Südamerika), 23 asiatische, 18 afrikanische und vier Kardinäle aus Ozeanien versammeln - krankheitsbedigt werden mit jetzigem Stand allerdings nur 133 einziehen.
Wähler, die von den letzten drei Päpsten ernannt wurden
Der jüngste wahlberechtigte Kardinal ist der in Australien wirkende Ukrainer Mikola Bychok (45), der älteste der Spanier Carlos Osoro Sierra, der am 16. Mai das 80. Lebensjahr vollendet – nach der Konzilskonstitution Universi Dominici Gregis gilt als Zeitpunkt zur Bestimmung der Altersgrenze zum Einzug ins Konklave der Todestag des Papstes. Am häufigsten vertreten sind die im Jahr 1947 Geborenen – es gibt 13 Kardinäle dieses Jahrgangs unter den Wählern, die entweder 78 Jahre alt sind oder es bald werden. Nur Kardinal Baldo Reina wurde im Jahr 1970 geboren – er wird am 26. November 55 Jahre alt. Auch die Kardinäle Leo Frank (Geburtsjahr 1971) und Rolandas Makrickas (Geburtsjahr 1972) haben keine Jahrgangsgenossen im Gremium. Zu den „Veteranen“ des Konklaves zählen fünf Kardinäle, die durch Johannes Paul II. kreiert wurden: der Franzose Philippe Barbarin, der Kroate Josip Bozanić, der Ungar Peter Erdő, Vinco Pulić aus Bosnien und Herzegowina sowie Peter Turkson aus Ghana. Von Benedikt XVI. wurden 22 der heutigen Wähler ins Kardinalskollegium aufgenommen, von Papst Franziskus 108.
Kardinäle aus Ordensgemeinschaften
Unter den Wählern sind 33 Kardinäle aus 17 Ordensgemeinschaften. Am zahlreichsten vertreten sind die Salesianer mit fünf Mitgliedern (Charles Maung Bo, Virgilio do Carmo da Silva, Ángel Fernández Artime, Cristóbal López Romero, Daniel Sturla Berhouet). Je vier Kardinäle gehören dem Orden der Minderbrüder (Luis Cabrera Herrera, Pierbattista Pizzaballa, Jaime Spengler, Leonardo Steiner) und der Gesellschaft Jesu (Jesuiten – Stephen Chow Sau-yan, Michael Czerny, Jean-Claude Höllerich, Ángel Rossi) an. Drei sind Minoriten aus der Familie der Franziskaner (François-Xavier Bustillo, Mauro Gambetti, Dominique Mathieu). In der Sixtinischen Kapelle werden außerdem zwei Dominikaner (Timothy Peter Joseph Radcliffe und Jean-Paul Vesco), zwei Redemptoristen (Mykola Bychok, Joseph Tobin), zwei Steyler Missionare (Tarcisio Kikuchi, Ladislav Nemet) und zwei Lazaristen (Vicente Bokalic Iglic und Berhaneyesus Demerew Souraphiel), sowie ein Augustiner (Robert Prevost), ein Kapuziner (Fridolin Ambongo Besungu), ein Unbeschuhter Karmelit (Anders Arborelius), ein Zisterzienser (Orani João Tempesta), Gérald Lacroix vom Säkularinstitut Pius X, ein Consolata-Missionar (Giorgio Marengo), ein Missionar vom Heiligsten Herzen Jesu (John Ribat), ein Scalabriner (Fabio Baggio) und ein Spiritaner (Dieudonné Nzapalainga) ihr Stimmrecht wahrnehmen.
Was das kirchliche Gesetz vorsieht
Kanon 349 des Codex Iuris Canonici besagt, dass die Kardinäle „ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen“ bilden, und fügt hinzu, dass die Kardinäle dem Papst „zur Seite (stehen), und zwar entweder durch kollegiales Handeln, wenn sie zur Behandlung wichtigerer Fragen zusammengerufen werden, oder als einzelne in Ausübung verschiedener Ämter, womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe leisten.“
Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis legt fest, dass diejenigen Kardinäle zur Wahl des Nachfolgers Petri berechtigt sind, die vor dem Tod des Papstes oder dem Zeitpunkt der Vakanz des Apostolischen Stuhls das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Daher unterscheidet man zwischen wahlberechtigten und nicht wahlberechtigten Kardinälen. Aktuell besteht das Kardinalskollegium aus insgesamt 252 Mitgliedern, davon 135 Wähler und 117 Nichtwähler.
In einer ersten Fassung dieses Textes war von 12 statt 15 Papstwählern die Rede gewesen, die aus Ländern stammen, in denen es vor Franziskus noch nie einen Kardinal gegeben hatte. Der Fehler wurde berichtigt.
(vatican news - cs)
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