Alle Kardinäle unter 80 dürfen den Papst wählen
Gudrun Sailer - Vatikanstadt
Die Kardinäle erklärten in ihrer Mitteilung, schon Papst Franziskus habe regelmäßig Kardinäle über die Zahl von 120 Papstwählern hinaus ernannt. Weil er „in Ausübung seiner höchsten Gewalt“ an diesem Punkt von der Konklaveordnung abgewichen sei, hätten alle Kardinäle unterschiedslos mit ihrer Aufnahme ins Kollegium das Recht erworben, den Papst zu wählen.
Die Konklaveordnung ist die Apostolische Konstitution „Universi Dominici Gregis“ von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996. Dort ist in Nr. 33. die Obergrenze der Papstwähler – also Kardinäle unter 80 Jahren - mit 120 festgelegt. Johannes Paul II. selbst überstieg diese Zahl bei vier Runden von Kardinalsernennungen, Benedikt XVI. zwei Mal und Franziskus bei allen zehn seiner Konsistorien zur Kreierung neuer Kardinäle.
Die Causa Becciu
Überdies dankten die Kardinäle, die seit dem Tod von Papst Franziskus und bis zum Beginn der Papstwahl fast täglich in den vorgesehenen Generalversammlungen tagen, ihrem Mitbruder Giovanni Angelo Becciu für seinen Verzicht an der Teilnahme am Konklave. Die Kardinäle teilten mit, sie hofften, „dass die zuständigen Justizorgane den Sachverhalt endgültig aufklären können“.
Becciu war Ende 2023 als erster Kardinal in einem vatikanischen Gerichtsprozess angeklagt. Das Vatikan-Tribunal verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. In dem Verfahren ging es um einen millionenschweren Immobilienverkauf in London. Der italienische Kardinal focht das Urteil an, ist also auf freiem Fuß. Sein Status gilt als unklar, die vatikanische Liste der Kardinäle führt ihn als „Nicht-Wähler" auf.
(vatican news – gs)
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